ALTERSVORSORGE


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Grundlagen der Betrieblichen Altersversorgung

• Fünf Formen der Betriebsrente
• Am besten: Rente vom Chef
• Am zweitbesten: Entgeltumwandlung
• Direktversicherung als beliebtester Weg
• Pensionskassen als Alternative

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Grundlagen Betriebliche Altersversorgung

Arbeitnehmer können frohlocken. Häufig gibt es zusätzlich zu Lohn bzw. Ge-halt auch eine zusätzliche Vergütung für das Alter (Betriebsrente). Entweder spendiert die Firma einen bestimmten Betrag (Arbeitgeberfinanzierung) oder der Mitarbeiter zweigt die Einzahlung auf das Betriebsrentenkonto vom eige-nen Lohn bzw. Gehalt ab (Entgeltumwandlung).

Fünf Formen der Betriebsrente

Einen Königsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es nicht; alle fünf Wege haben Vor- und Nachteile. Klar ist: Der Arbeitgeber muss mindestens eine betriebliche Versorgungsform anbieten – welche, darf er ent-scheiden (siehe Tabelle).

FÜNF FORMEN DER BETRIEBSRENTE AUS ARBEITNEHMER-SICHT

KriteriumDirektzusageU-KasseDirektversicherungPensionskassePensionsfonds
Förderfähig (Entgeltum-wandlung)?neinneinjajaja
Wie viel aus unversteuertem Lohn ?unbegrenztunbegrenztbis 4%1bis 4%1bis 4%1
Besteuerung Einzahlungenneinneinnein2/3nein2/3nein2/3
Besteuerung Auszahlungjajaja4jaja
SV-Beitrag bei Einzahlungnein (bis 4%)1nein (bis 4%)1nein (bis 4%)1nein (bis 4%)1nein (bis 4%)1
SV-Beitrag bei Auszahlungja5ja5ja5ja5ja5
1 der Beitragsbemessungsgrenze (2010: 2.640 Euro)
2 bei Abschluss ab 2005
3 bei Einzahlung von 4.440 Euro (2010)
4 nicht bei Abschluss vor 2005 + Kapitalabfindung (§ 40b EStG)
5 voller Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung (nur GKV-Versicherte)


Für Arbeitnehmer werden vor allem drei Formen der Entgeltumwandlung in Betriebsrente staatlich unterstützt: Pensionsfonds, Pensionskasse und Direkt-versicherung.

Am besten: Rente vom Chef

In Deutschland besitzen zwei von drei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern Ansprüche auf eine Betriebsrente, Tendenz steigend. Früher bezahlten die Firmen diese freiwillige Sozialleistung komplett aus eigener Tasche. Diese segensreichen Zeiten sind lange vorbei: Heute werden meist nur noch in großen Firmen solche Geschenke verteilt. Die Rente vom Chef ist wegen der Kosten ein Auslaufmodell – außer für Führungs- und besondere Fachkräfte.
Falls der Arbeitgeber eine Betriebsrente spendiert, ist dies im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Mit einer Betriebsrente ist man immer gut dran. Sie stockt die Altersbezüge im Schnitt um 250 Euro pro Monat auf. In den Genuss kommen derzeit rund fünf Millionen Beschäftigte. Fragen Sie trotzdem danach. Denn um Fachkräfte zu halten, wird im Einzelfall doch hin und wieder auch in kleineren Firmen durchaus eine Betriebsrente spendiert.
Üblich ist die Beitragszusage mit Mindestleistung. Sie liegt vor, wenn der Ar-beitgeber sich verpflichtet, Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und der Arbeitnehmer die sich daraus ergebende Versorgungsleistung erhält. Dabei übernimmt der Arbeitge-ber die Garantie, dass am Ende mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Beitragsanteile, die zur Finanzierung vorzeitiger Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsleistungen verwendet werden, sind von der Mindestleistung abzuziehen. Für die Direktzusage und die Unterstützungskas-se (U-Kasse) ist die Beitragszusage mit Mindestleistung gesetzlich nicht zugelassen. Fragen Sie im Zweifel in der Personalabteilung.

Am zweitbesten: Entgeltumwandlung

Zumeist führt der Weg zu einer Betriebsrente nur darüber, dass Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Barlohns verzichten und diesen Teil in eine Betriebsrente investieren (Entgeltumwandlung). Um den Anreiz dafür zu stärken, wurde 2002 ein Rechtsanspruch eingeführt, verbunden mit staatlicher Förderung: Wer von seinem Gehalt über die Firma in eine Direktversicherung, Pensionskasse und einen Pensionsfonds einzahlt, muss für diese Einzahlungen keine Lohnsteuer und keinen Sozialversicherungsbeitrag zahlen (§ 3 Nr. 63 EStG).
Hier ist die Förderung so ähnlich wie bei der Riester-Rente. Während bei der Riester-Rente jedoch starr vier Prozent des individuellen Bruttoeinkommens pro Jahr eingezahlt werden dürfen (nach § 10a EStG), sind es bei den genann-ten Formen der betrieblichen Altersversorgung (Kurzform. bAV) vier Prozent der dynamisch wachsenden Beitragsbemessungsgrenze West für das laufende Jahr. Das bedeutet: Für 2010 kann jeder Arbeitnehmer maximal 2.620 Euro vom Jahreseinkommen in einen betrieblichen Vorsorgevertrag einzahlen, oh-ne dafür Lohnsteuer und SV-Beitrag zahlen zu müssen. Zusätzlich sind weitere 1.800 Euro Beiträge vom Gehalt steuerfrei in Betriebsrente umwandelbar (also insgesamt 4.440 Euro), dafür sind jedoch SV-Beiträge fällig.
Arbeitnehmer wandeln im Schnitt 1.200 Euro Entgelt pro Jahr um. Aus diesen umgerechnet 100 Euro Monatsbeitrag kommen bei einer Frau, die im Alter von 45 Jahren die Betriebsrente abschließt, nach 20 Jahren rund 190 Euro Rente aus der Direktversicherung heraus – vor Steuern und SV-Beitrag. Frühester Auszahlungstermin für Betriebsrenten ist der 60. Geburtstag. In aller Regel fällt der Start für die Auszahlungen der Betriebsrente mit dem regulären Beginn des Ruhestandes zusammen (65 bzw. künftig 67).

BEI DER AUSZAHLUNG GIBT ES ABZÜGE

Die Leistungen stehen dem Betriebsrentner nicht in voller Höhe zu, sondern unterliegen der individuellen Einkommensteuer (über die Steuererklärung). Zudem müssen gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte den vollen Beitragssatz aus ihrer Betriebsrente in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Privat krankenversicherte Betriebsrentner haben diesen Abzug nicht.

Direktversicherung als beliebtester Weg

Eine Direktversicherung ist nichts anderes als eine klassische Kapital-Versicherung – entweder als Lebens- oder als Privatrenten-Versicherung. Sie kann jedoch nicht von jedem Mitarbeiter individuell abgeschlossen werden, sondern muss zwingend über die Firma laufen (siehe Tabelle).

DIREKTVERSICHERUNG - WAS IST DAS?

FrageAntwort
Was?Kapitalversicherung, die der Arbeitgeber ein-richtet. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Bezahlt wird entweder vom Betriebsgewinn oder vom Gehalt des Angestellten (Entgeltumwandlung).
Vorteile?Der Chef kann Beitrag als Betriebsausgabe geltend machen. Für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei (bis 2.640 Euro Jahresbeitrag; Stand 2010).
Wie viel?Der steuerfreie Jahresbeitrag darf höchstens 4.440 Euro pro Person betragen (+ 1.800 Euro).
Wie lange?Die Laufzeit muss wenigstens bis zum 60. Lebensjahr reichen.
Wie geht es wei-ter?Bis zum Schluss gilt Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG, also die nachgelagerte Besteuerung.

Eine Direktversicherung hat sich schon in der Vergangenheit für den Anges-tellten besser als jede auf eigene Faust gekaufte Lebensversicherung gerechnet. Die besten Renten-Direktversicherungen (Stand 09.2010) bieten Volkswohl Bund, Europa und Hannoversche Leben. Bei der Fondsrenten-Direktversicherung bieten Volkswohlbund, LV 1871 und Continentale Frauen erhalten wegen ihrer insgesamt höheren Lebenserwartung und damit vermeintlich längerem Rentenbezug eine etwa 10 Prozent geringere Garantierente.

Pensionskassen als Alternative

Eine Alternative zur Direktversicherung sind Pensionskassen. Dabei handelt es sich ebenfalls um Versicherungsunternehmen, die auch der Versicherungsaufsicht unterliegen und ebenfalls vorsichtig in der Kapitalanlage vorgehen müssen (maximal 30 Prozent Aktienanteil). Die Einzahlungen können sogar auf die wirtschaftliche Situation der Firma und des einzelnen Mitarbeiters Rücksicht nehmen – es sind jährlich wechselnde und sogar fallende Beiträge möglich. Das ist für beide Seiten perfekt und erlaubt dem Arbeitnehmer, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er in seine Pensionskasse einzahlen möchte. Am Ende gibt es meist eine monatliche Rente von der Firma.
Derzeit gibt es 154 Pensionskassen, von denen etwa 40 für alle Firmen geöffnet sind – zumeist Neugründungen von Versicherern seit 2002. Dennoch sind Pensionskassen inzwischen von der Direktversicherung in die Warteschleife gedrängt worden. Grund: Seit 2005 wird die Direktversicherung genau so gut gefördert wie die Pensionskassen schon seit 2002 (§ 3 Nr. 63 EStG). Doch die Gesamtverzinsung der jüngeren Pensionskassen ist 0,5 Prozentpunkte schlechter.
Die besten Pensionskassen-Rentenversicherungen nach 2010er Tarifen bieten Kölner PK, LV 1871, Continentale, Deutsche PK und HanseMerkur.

Betriebsrente auch bei Minijob

Betriebsrenten werden vor allem für Arbeitnehmer angeboten. Geringverdiener (Mini-Jobber) sind dort aber ausgeschlossen – wie zumeist auch bei der Riester-Rente. Minijobber haben auch kaum Ansprüche auf gesetzliche Altersrente. Zusätzliche Vorsorge ist also dringend nötig, scheitert aber meist an den finanziellen Möglichkeiten, denn beim 400-Euro-Einkommen wird das Geld für den aktuellen Konsum gebraucht.
Abhilfe versprechen mehrere Versicherer, die Rahmenverträge mit einem eigens gegründeten Vereinen unterhalten (Beispiel: www.minmax-rente.de ). Statt Geld bringen die Minijobber Arbeitszeit für ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) auf. Dazu vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gewisse Mehrarbeit, die jedoch nicht entlohnt, sondern vom Arbeitgeber in die bAV eingezahlt wird.

MINIJOBRENTE MIT 4 WOCHENSTUNDEN MEHRARBEIT

Eine Frau (35) hat bisher 10 Stunden pro Woche a 10 Euro gearbeitet. Nun legt sie nach Vereinbarung mit dem Chef 4 Stunden drauf. Macht 12 Stunden pro Monat Mehrarbeit; Wert: 120 Euro. Dies zahlt der Arbeitgeber als Monatsbeitrag in eine Direktversicherung ein. Nach 30 Jahren kann die Frau mit rund 350 Euro Rente aus der Direktversicherung rechnen.
Wie bei normaler Entgeltumwandlung ist vertraglich abgesichert, dass die Ansprüche ab dem ersten Euro unverfallbar sind.
Zur Auswahl stehen drei Produkte: Direktversicherung und Pensionskasse (für jedes erste Beschäftigungsverhältnis mit Steuerklassen I bis V möglich) sowie Unterstützungskasse (für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhält-nis). Diese Altersversorgung ist pfändungs- und Hartz IV-sicher. Auch der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten. Für den Arbeitgeber habe die Minijobrente auch Vorteile: Die Beiträge sind Betriebsausgaben sowie steuer- und sozialversicherungsfrei. Beim Job-Wechsel – auch in die Vollbeschäftigung – können die erworbenen Rentenanwartschaften mitgenommen werden.

Was bei Jobwechsel passiert

Ansprüche auf Betriebsrente ziehen im Prinzip zum neuen Arbeitgeber mit um. Im Einzelfall kann es jedoch zu Problemen kommen, vor allem dann, wenn der Firmenchef die von ihm bezahlte Zusage widerruft, weil der Arbeit-nehmer nur kurzzeitig in der Firma gearbeitet hat. Faustregel: Die Betriebs-rente ist erst unwiderruflich sicher, wenn der Job frühestens ab 25. Geburtstag gewechselt wird und die Zusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat, ehe der Mitarbeiter die Firma verlässt. Viel komfortabler ist die Situation bei Entgeltumwandlung: Hier sind die Ansprüche stets sofort sicher, also im Extremfall auch bei einem Jobwechsel schon nach der ersten Einzahlung.
Für Neuabschlüsse seit 2005 gilt weiterhin: bAV-Ansprüche müssen „wert-gleich“ zum neuen Arbeitgeber mit umziehen. Wertgleich heißt: Beim Wechsel dürfen Kosten die Rente nicht über Gebühr schmälern. Was wertgleich ist, beschäftigt noch die Gerichte. Klar ist: Lebensversicherer und Pensionskassen haben Übertragungsabkommen getroffen, damit Arbeitnehmer nicht beim Jobwechsel mit ihrer Betriebsrente im Regen stehen. Die Übertragung der Be-triebsrente vom alten auf den neuen Arbeitgeber wird de facto immer wert-gleich vollzogen, sofern es sich um Einzahlungen in die drei bAV-Wege Di-rektversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds handelt. Bei Ansprüchen aus Direktzusage und Unterstützungs-Kasse klappt das nur auf freiwilliger Basis: wenn alle Beteiligten Einvernehmen erzielen (alte Firma, Arbeitnehmer und neue Firma).

WAS TUN BEI UNSTIMMIGKEITEN?

Bei Unstimmigkeiten zur Betriebsrente sollten Arbeitnehmer Ihren Chef ansprechen, sich im Zweifel beim Betriebsrat informieren oder einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Rechtsberatung ist für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos. Wer im Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist, kann auf die Übernahme der Anwalts- und Prozesskosten zählen, wenn der Baustein „Berufsrechtsschutz“ mitversichert ist: Der beinhaltet auch Streitfälle zur Betriebsrente.

Wie sicher ist die Betriebsrente?

Betriebsrenten bleiben auch in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise ein sicheres Pfand. So werden vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrenten auch dann ausgezahlt, wenn der ehemalige Chef insolvent ist. Betriebsrente aus Entgeltumwandlung ist ebenfalls sicher, da sie allein aus dem Gehalt des Ar-beitnehmers finanziert wird und in einem gesonderten Kapitalstock angesam-melt wird. Zudem sichert die Mindestverzinsung eine kontinuierliche, wenn auch geringe Wertsteigerung, die auch der gesetzlich vorgeschriebenen vor-sichtigen Anlagestrategie bei Versicherungen und Pensionskassen zuzuschrei-ben ist.
Der Schutz der Rente bei einer Pleite des Arbeitgebers geschieht auf unterschiedlichen Wegen, da die Betriebsrente auf fünf unterschiedlichen Wegen angespart werden kann (siehe Tabelle). Arbeitgeber, die Direktzusagen oder U-Kassen anbieten, müssen Mitglied im Pensionssicherungs-Verein (PSV) werden. Diese durch Beiträge der Arbeitgeber finanzierte Selbsthilfeeinrich-tung der Wirtschaft übernimmt die Rentenzahlung, sollte das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig sein.

SO SICHER IST DIE BETRIEBSRENTE

DurchführungswegBesonderheiten bei Entgeltumwandlung
• DirektversicherungSchutz vor Insolvenz des Versicherers.
• PensionskasseWie Direktversicherung
• PensionsfondsWie Direktversicherung. Schutz vor Insolvenz des Pensionsfonds. Zusätzlich geringe Zwangsbeiträge an Pensions-Sicherungsverein.
• DirektzusageSchutz vor Insolvenz des Arbeitgebers durch Zwangsbeiträge an Pensions-Sicherungsverein.
• U-KasseSchutz vor Insolvenz durch Zwangsbeiträge an Pensions-Sicherungsverein ; manche Arbeitgeber drücken sich vor PSV-Zahlung.

Die drei anderen Wege bauen Betriebsrente durch Anlage bei Direktversiche-rungen, Pensionskassen und Pensionsfonds auf. Bei einer Pleite des Arbeitge-bers blieben die Leistungen ungeschmälert vorhanden, da sie gar nicht zum Vermögen des Arbeitgebers gehören. Als Anlagefirmen unterliegen diese An-bieter wie die Lebensversicherer der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dadurch ist sichergestellt, dass die Institute die gesetzlichen Vorschriften bei der Kapitalanlage einhalten und genügend Rücklagen bilden, um jederzeit die vertraglich zugesagten Betriebsrenten auszahlen zu können.
Bei Pleite eines Direktversicherers würde in aller Regel die Auffanggesellschaft Protektor einstehen, bei Versicherer-Pensionskassen ebenfalls Protektor.

WAS BEI FIRMEN-PENSIONSKASSEN GILT

Bei Schieflage ist das Geld der Kunden nicht immer in voller Höhe abgesichert, denn der Pensionssicherungsverein ist nicht zuständig. Die meisten Firmen-Pensionskassen haben freiwillig die so genannte Regulierung gewählt, lassen also stets ihre Tarife und Geschäftspläne von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen und genehmigen. Im Zweifel müssten Leistungen gesenkt und Beiträge erhöht werden.
In jeder Pensionskassen-Satzung sind solche Sanierungsklauseln fixiert, deren Anwendung wiederum von der BaFin zu genehmigen ist. Theoretisch soll dadurch eine Pleite gar nicht möglich sein, zumal ja immer wieder neues BeitragsGeld in die Kassen gespült wird.

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