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Was sich jeder wünscht, kann die gesetzliche Rentenversicherung nicht erfüllen
Das Vertrauen der Bundesbürger in das gesetzliche Rentensystem hat einen Tiefpunkt erreicht. Nach einer Allensbach-Studie haben 88% kein oder wenig Vertrauen in die Rentenversicherung. Verspielt hat die Bundesregierung das Vertrauen durch zahlreiche Rentenreformen, die erhebliche Leistungsein-schränkungen für die spätere Rentnergeneration bedeuten. Ältere Rentner hingegen können mit ihrer Rente meist zufrieden sein. Dies hat einen einfachen Grund: Rentner bleiben aus Gründen des Vertrauensschutzes weitgehend von Kürzungen verschont. Betroffen vom Leistungsabbau sind in allererster Linie die Beitragszahler von heute.
Dem forschen Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Einführung der dynamischen Rente 1957 und des ungekürzten Altersrentenbezugs mit 63 Jahren ab 1972, folgte kurze Zeit später ein schleichender Abbau des sozialen Rentensystems. Auf Grund seines Finanzierungsverfahrens war es nicht mehr auf dem hohen Niveau zu halten. Mit ihren Beiträgen finanzieren vorwiegend die Versicherten die Renten heutiger Rentner. Nach dem Umlageverfahren müssen sie darauf vertrauen, von den nachfolgenden Beitragszahlern zu Rentnern nicht verschlechtert. Aber bereits seit Anfang der siebziger Jahre sinkt die Geburtenrate. Die Zahl der Beitragszahler nimmt ab. Die Lebenserwartung steigt. An der Gesamtbevölkerung vergrößert sich der Anteil der Älteren. Wenn die heutigen Berufsanfänger einmal selbst Rente beziehen wollen, ist die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung viel prekärer als heute: Ein Beitragszahler – gegenwärtig sind es zwei – soll dann eine Rente aufbringen. Ohne erhebliche Einschnitte ist das einst hoch gelobte Sozialversicherungssystem vom Kollaps bedroht.
Mit dem “Gesetz zu Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)“ vom 21. Juli 2004 wollte die Bundesregierung dem drohenden Bankrott der gesetzlichen Rentenversicherung entgegenwirken, indem sie die Rentenanpassungsformel kippte, sodass die Renten niedriger als die Arbeitnehmerentgelte angepasst werden.
Mit der Einführung der Rente mit 67, das Gesetz wurde im April 2007 verkündet, bestraft der Gesetzgeber die vielen Arbeitnehmer mit hohen Rentenabschlägen, die früher in Rente gehen wollen. Das Rentenniveau sinkt. Armut im Alter ist für viele vorprogrammiert, wenn nicht private und betriebliche Vorsorge einspringen. Die gesetzliche Rente ersetzt immer weniger vom Arbeitsgeld.
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