ALTERSVORSORGE


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Grundlagen der Riester-Rente

• Wie hoch ist die Förderung?
• Wie wird die Förderung organisiert?
• Welche Anlageformen werden gefördert?
• Anlageformen im Vergleich
• Wohn-Riester
• Wie sicher ist die Riester-Rente?

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Grundlagen der Riester-Rente

Als Ersatz für die Kürzung der Ansprüche aus der gesetzlichen Altersrente bei der Rentenreform 2001/2002 bietet der Staat seit 2002 Zulagen, falls der Rentenversicherte die Lücke freiwillig durch private Vorsorge schließt. Die Initiative geht auf den früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester zurück – daher die Bezeichnung Riester-Rente.

Wie hoch ist die Förderung?

Wer in spezielle Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparpläne einzahlt, wird großzügig unterstützt: Der Staat legt jährlich eine Grundzulage pro Er-wachsener sowie eine gesonderte Zulage pro Kind mit Kindergeldanspruch drauf, wenn Rentenpflichtversicherte jährlich Geld zurücklegen.
Seit 2008 werden Einzahlungen bis zu einer Höhe von vier Prozent des Brut-toeinkommens (Maximum: Beitragsbemessungsgrenze) des jeweiligen Vor-jahres begünstigt (siehe Tabelle). Der Clou: Die Beiträge kommen aus unver-steuertem Einkommen, verringern also das zu versteuernde Jahreseinkommen. Je höher die Anlagesumme, desto höher die Steuerersparnis – bis zu den genannten Höchstgrenzen.

DIE RIESTER-FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK

Förderung pro JahrHöhe
Zulage bis 154 Euro
Kinderzulage1 185 Euro2
Berufsanfänger bis 25 einmalig 200 Euro
Sonderausgaben-Freibetrag          bis 2.100 Euro3

1 Voraussetzung: Es erhält auch Kindergeld
2 bei Geburt ab 2008: 300 Euro
3 Ehepaare das Doppelte

TYPISCHE RIESTER-FÖRDERUNG

Ein Single ohne Kind spart 2010 bei einem rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommen des Vorjahres (2009) in Höhe von 40.900 Euro insgesamt 1.636 Euro an (= 4 Prozent). Damit hat er Anspruch auf die volle Grundzulage von 154 Euro. Hier würde von Amts wegen eine zusätzliche Entlastung als Sonderausgabe (nach § 10a EStG) in Höhe von 420 Euro gewährt. Macht einen Gesamtzuschuss des Staates von 574 Euro für den Riester-Beitrag von insgesamt 1.636 Euro pro Jahr – falls der Anleger insgesamt so viel auf die hohe Kante legt.
Ist der Sonderausgabenabzug günstiger als die Zulage – diese Prüfung nimmt das zuständige Finanzamt von Amts wegen vor –, wird die Steuerersparnis erstattet. Bei Ehegatten wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, es sei denn, sie soll auf Antrag beider Eltern dem Vater zustehen. Bezogen auf das Eigenkapital des Anlegers ist die Ausbeute nicht schlecht – falls das eigentli-che Riester-Produkt etwas taugt.
Gefördert wurde ursprünglich jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Ren-tenversicherung zahlen muss. Das sind insbesondere Arbeitnehmer und alle pflichtversicherten Selbständigen (darunter Handwerksmeister in den ersten 18 Jahren ihrer Selbständigkeit). Inzwischen ist der Kreis der Begünstigten viel größer geworden: Selbst Beamte, die gar kein Geld in die Rentenkasse einzahlen, aber deren „Ruhegehälter“ auch abgeschmolzen werden, haben Anspruch auf Riester-Rente.
Alle anderen werden nicht gefördert. Doch keine Regel ohne Ausnahme:

RIESTER-FÖRDERUNG FÜR EHEGATTEN

Ehepartner einer geförderten Person können die Förderung ebenfalls erhalten, auch wenn sie für sich nicht zum Kreis der Begünstigten zählen würden. Somit können zum Beispiel auch Hausfrauen „riestern“. Voraussetzung: Beide Ehepartner werden gemeinsam steuerlich veranlagt und die Hausfrau schließt auf eigenen Namen einen Riester-Vertrag ab. Sie muss theoretisch keinerlei eigenen Beitrag aufwenden, sondern kann sich ausschließlich die Zulage (Förderung) überweisen lassen. Praktisch verlangen die meisten Anbieter von Riester-Verträgen jedoch einen Eigenbeitrag von häufig mindestens 50 Euro pro Jahr. Das kann sich jeder leisten.

Neben der Förderung durch Erlass von Einkommensteuer wird auch der Wertzuwachs während der Ansparphase nicht besteuert. Es fällt also keine Abgeltungssteuer an. Erst in der Auszahlungsphase wird die Rente zu 100 Prozent der individuellen Einkommensteuer unterworfen (nachgelagerte Be-steuerung).
Neben der Förderung durch Erlass von Einkommensteuer wird auch der Wertzuwachs während der Ansparphase nicht besteuert. Es fällt also keine Abgeltungssteuer an. Erst in der Auszahlungsphase wird die Rente zu 100 Prozent der individuellen Einkommensteuer unterworfen (nachgelagerte Be-steuerung).

Wie wird die Förderung organisiert?

Begünstigte Verbraucher suchen sich zunächst einen Anbieter aus, also eine Bank, Fondsgesellschaft oder einen Versicherer bzw. eine Bausparkasse oder einen anderen Wohnimmobilien-Finanzierer. Nachdem der Riester-Vertrag unterschrieben ist, hat der Anleger Anspruch auf eine jährliche Bescheinigung, die folgende Angaben enthalten muss:

• Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Beiträge,
• Summe der bis zum Jahresende gutgeschriebenen Zulagen,
• Summe der bis zum Jahresende geleisteten Beiträge insgesamt und den Stand des Riester-Kontos.

Um überhaupt Zulagen zu bekommen, erhalten Anleger von Ihrem Riester-Anbieter bei Vertragsabschluss ein Antragsformular. Das müssen Sie ausge-füllt an die Bank, Fondsgesellschaft, den Versicherer oder Wohn-Riester-Finanzierer zurückschicken. Der Anbieter reicht den Antrag dann an das Zu-lagen-Amt weiter. Dort wird die konkrete Zulage errechnet und die Auszah-lung an den Anbieter veranlasst. Der Anbieter hat die Zulagen unverzüglich dem Konto des Kunden gutzuschreiben.

ZULAGEN-DAUERANTRAG NUTZEN

Das Verfahren ist vor einiger Zeit vereinfacht werden – es genügt ein einmaliger Dauer-Antrag auf Riester-Zulage. Nur Änderungen in den persönlichen Verhältnissen wie etwa die Geburt eines Kindes müssen bei vorhandenem Dauer-Antrag noch gemeldet werden.

Welche Anlageformen werden gefördert?

Gefördert werden nicht beliebige Geldanlagen, sondern nur staatlich zertifi-zierte Sparpläne mit monatlichen Einzahlungen in private Rentenversicherun-gen, Investmentfonds oder Banksparpläne (siehe Abschnitt „Anlageformen im Vergleich“) – seit November 2008 zudem auch Riester-Darlehen (siehe Ab-schnitt „Wohn-Riester“). Gegenüber klassischen Sparplänen gibt es einige be-sondere Anforderungen. So muss der Anbieter garantieren, dass der gesamte eingezahlte Beitrag zu Beginn der Auszahlungen im Rentenalter auch wirklich zur Verfügung steht. Zudem darf man sich das Kapital in der Regel nicht komplett zum Ende der Laufzeit auszahlen lassen, sondern maximal 30 Pro-zent. Die Masse muss als nahezu konstante lebenslange Monatsrente lausge-zahlt werden.
Nur wenn alle Anforderungen an das Produkt erfüllt sind, gibt es ein staatli-ches Zertifikat. Die Zertifizierung kann im Internet nachgeprüft werden: (http://www.bafin.de/cln_152/SharedDocs/Downloads/DE/Unternehmen/AllgemeinePflich-ten/Zertifizierungsstelle/liste__zertifiziertestellen,templateId=raw,property=publicationFile.xls/liste_zertifiziertestellen.xls).

WAS DIE ZERTIFIZIERUNG BEDEUTET

Die Zertifizierung ist jedoch kein staatliches Gütesiegel. Ein Vertrag mit Zertifizierungsnummer garantiert also nicht, dass der Anbieter die Leistungen in der versprochenen Höhe auch tatsächlich erbringen kann. Ob das Angebot lohnt, muss der Anleger vorher selber durch Vergleich mehrerer Anbieter oder durch Beratung von Experten herausbekommen.

Anlageformen im Vergleich

Der Vergleich ist nicht ganz leicht. Allerdings ist schon die reine Förder-Rendite überzeugend. Sie weist den Ertrag aus, der selbst dann zugunsten des Kunden entsteht, wenn die eigentliche Anlageform gar nichts, also 0,0 Prozent, einbringen würde (siehe Tabelle).

FÖRDER-RENDITE MIT RIESTER1

Bruttoeinkommen p.a.2Abschluss-Alter
4050
0 Kind1 Kind30 Kind1 Kind3
Single
20.0002,52,84,45,1
30.0003,03,05,25,0
40.0003,53,56,05,9
50.0004,14,06,96,7
100.0004,44,47,47,5
Ehepaar, 1 Rentenversicherungspflichtiger
20.0003,94,46,68,3
30.0002,42,74,14,9
40.0002,62,64,44,6
50.0002,82,84,84,8
100.0004,24,17,07,0
1 Förder-Rendite (%) bei einer Anlage-Rendite des Riester-Produkts von 0 %; Laufzeit bis 65
2 bei Ehepaaren gemeinsames Einkommen berücksichtigt
3 Kinderzulage für 5 Jahre berücksichtigt

Insgesamt zeigt sich der Staat so spendabel, dass Riester-Verträge die Rendite vergleichbar sicherer Geldanlagen und Vorsorgeformen locker schlagen. Laut Stiftung Warentest brachten Riester-Verträge in den letzten Jahren – ohne Einrechnung der Förderung – zwischen

• 3,7 und 5,6 Prozent Rendite bei Riester-Versicherungen,
• 0,9 und 14,0 Prozent bei Riester-Fondssparplänen sowie
• 1,5 und 3,83 Prozent bei Riester-Banksparplänen.

Diese Zahlenangaben lassen keine verbindlichen Schlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Daher werden bei Finanzportalen und in Fachzeitschrif-ten regelmäßig neue Vergleiche erstellt. Hier einige grundsätzliche Erkenntnisse aus Verbrauchersicht:

Riester-Banksparplan:

Viele Banken verdienen zu wenig daran. Dennoch ist das Produkt häufig gut:

• preiswert – so gut wie nie werden Abschlusskosten verlangt,
• flexibel und
• gut kalkulierbar sowie sehr sicher.

Dabei geht die Sicherheit nicht zu Lasten der Rendite. Die Renditeerwartung liegt ja nach Bank zwischen 2 und 4,5 Prozent pro Jahr. Durch staatliche Zu-lagen und Steuerersparnis werden weitere Prozentpunkte an Rendite gewon-nen, so dass am Ende 4,0 bis 7,0 Prozent zusammenkommen könnten. Genau vorhersagen kann die tatsächliche Rendite aber bei einem Riester-Banksparplan niemand, denn die Verzinsung hängt in erster Linie vom Zins-niveau am Zinsmarkt ab.
Von den bundesweit tätigen Banken bietet häufig diese Institute günstige Riester-Banksparpläne: Mainzer Volksbank, Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch, Volksbank Gronau-Ahaus sowie Landsparkasse Schenefeld.

Riester-Investmentfondssparplan:

Bei Riester-Fonds kann die gesamte Breite aller Fondsklassen genutzt werden. Anders als bei klassischen Fondssparplänen sind bei Riester-Fondssparplänen Sowohl die eingezahlten Beiträge bis zur Fördergrenze als auch die Zulagen zum Ende der Laufzeit garantiert. Damit kommen diese „Garantiefonds“ sehr sicher, sofern sie mit einem guten Ablaufmanagement drei Jahre vor Ultimo gekoppelt werden.
Vorsicht: Die Beitragsgarantie gilt immer nur am Ende der vollen Laufzeit. Wer vorher aussteigt und zum Beispiel den Riester-Anbieter wechselt, muss damit rechnen, in schlechten Börsenzeiten Verluste zu machen. Daher ist es besser, im Börsentief nicht zu wechseln.
Die Renditeerwartung liegt ja nach Fondsgesellschaft zwischen 7 und 13 Pro-zent pro Jahr, bei einer Laufzeit von 30 Jahren. Durch staatliche Zulagen und Steuerersparnis werden weitere Prozentpunkte an Rendite gewonnen, so dass am Ende 10,,0 Prozent zusammenkommen könnten. Genau vorhersagen kann die tatsächliche Rendite aber niemand, denn dies hängt in erster Linie vom Kursniveau an den Aktien- und Rentenmärkten ab, das zum Teil erheblich schwankt. Häufig bieten diese Fondsgesellschaften günstige Riester-Investmentfondssparpläne: Union Investment und DWS.
Riester-Versicherungsrente: Lebensversicherer kalkulieren als einzige Riester-Anbieter eine lebenslange Rente vom Rentenstart an. Zumeist werden Policen abgeschlossen, die klas-sisch ganz überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Damit ist das Vorsorgegeld genau so sicher wie bei jeder herkömmlichen Lebensversi-cherung angelegt. Streng genommen sogar noch etwas besser – durch die zu-sätzliche staatliche Förderung.
Knapp 15 Prozent der Riester-Rentenversicherungen werden als fondsgebun-dene Rentenpolicen abgeschlossen. Dann übernimmt der Kunde das Anlageri-siko, indem er Beitrag und Förderung in Investmentfonds steckt. Damit ent-fällt die Mindestverzinsung der klassischen Rentenversicherung von 2,25 Pro-zent pro Jahr. Der Kunde genießt aber auch hier wie bei Riester-Fonds und -Banksparplänen die Beitragsgarantie zu Auszahlungsbeginn; das Geld kann also nicht verspekuliert werden.
Traditionell leistungsstarke Riester-Versicherungsrenten die den Beitrag klassisch überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere stecken, bieten Han-seMerkur24, Alte Leipziger und Hannoversche. Investmentfondssparpläne über Versicherungen: Alte Leipziger und Volkswohl Bund

Wohn-Riester

Bereits seit 2002 gilt: Wer mit Hilfe der staatlichen Förderung Riester-Rente anspart, kann einen Teil davon zwischenzeitlich als Darlehen entnehmen, um den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu finanzieren (Altersvor-sorge-Eigenheimbetrag). Es kann also nur ausgezahlt werden, wenn vorher die entsprechende Summe bereits angespart wurde. Zunächst muss man also Geld in die Riester-Vorsorge als Versicherung, Fonds- oder Banksparplan einzahlen. Dann lässt sich bei Bedarf das schon angesparte Kapital für gewis-se Zeit zurück leihen, um selbst genutztes Wohneigentum anzuschaffen (Zwi-schenentnahme-Modell). Später muss das entnommene Kapital wieder aufs Riester-Konto zurückgezahlt werden, damit spätestens mit 65 wieder der volle Riester-Betrag zur Verfügung steht.
Seit 1. November 2008 ist zusätzlich die staatliche Förderung von Wohnei-gentum zugelassen („Wohn-Riester”). Die eigenständige Riester-Förderung für das Eigenheim kann auf drei Wegen erfolgen:

• Riester-Bausparvertrag,
• Riester-Immobiliendarlehen,
• Riester-Kombikredit (aus Bausparvertrag und gleichzeitig beginnendem tilgungsfreien Darlehen).
Die Konditionen beim Wohn-Riester sind fast die gleichen wie für eine her-kömmliche Immobilienfinanzierung – mit einem wesentlichen Unterschied: Für die Tilgung eines Riester-Darlehens bekommen Hauseigentümer Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag.
Damit werden Baudarlehen direkt gefördert; der Kunde direkt Zulagen zur Tilgung von Darlehen bzw. entsprechende Steuernachlass erhalten. Jede Fi-nanzierung hat Vor- und Nachteile. Wenn alles gut geht und die Partnerschaft hält, steht zu Rentenbeginn eine schuldenfreie Immobilie zur Verfügung – und damit sehr solide Alterssicherung bei nahezu mietfreiem Wohnen. Nach-teil: Wohn-Riester-Nutzer müssen die angeschaffte Immobilie mindestens 20 Jahre behalten oder das gebildete Kapital in anderes selbst genutztes Wohnei-gentum investieren, um die Förderung nicht zu verlieren.
Streit mit dem Finanzamt ist programmiert, wenn es zu Störfällen wie Schei-dung, Tod, beruflich oder gesundheitsbedingter Umzug oder dem Wunsch nach Hausverkauf kommt. Dann droht eine teure Nachversteuerung der För-derung. Glimpflich geht die Sache nur in Ausnahmefällen aus (siehe Tabelle).

STÖRFÄLLE BEI WOHN-RIESTER OHNE TEURE FOLGEN

Situation Konsequenz

• Aufgabe des Wohneigen-tums / Verkauf Rettung der Förderung durch Einzahlung einer Summe in Höhe des Kontostandes auf dem Wohnförderkonto innerhalb eines Jahres in einen Riester-Sparvertrag
• Vorüberge-hender Auszug /Klinik Sofortbesteuerung umgeht, wer spätestens nach einem Jahr wieder dort wohnt
• Tod Begünstigten Keine schädliche Verwendung, wenn Ehepartner die Wohnung weiternutzt
• Scheidung Verkauf: Rettung der Förderung durch Ver-wendung einer Summe in Höhe des Konto-standes auf dem Wohnförderkonto innerhalb von vier Jahren für einen neuen Wohn-Riestervertrag; Weiternutzung: auch durch nicht geförderten Ex-Gatten
• Beruflich be-dingter Umzug Keine Sanktionen, wenn der Geförderte beabsichtigt, die Wohnung später wieder selbst zu nutzen und spätestens mit 67 wieder einzieht. Zwischenzeitlich darf Wohnung befristet vermietet werden.
• Umzug in Se-nioren- oder Pflegeeinrich-tung Keine Sanktionen, wenn ein Betrag in Höhe des Wohnförderkontos innerhalb von vier Jahren nach Ende der Selbstnutzung für Dauerwohnrecht in Senioreneinrichtung eingezahlt wird

Wie sicher ist die Riester-Rente?

Jeder Anbieter einer Riester-Rente muss garantieren, dass der gesamte einge-zahlte Beitrag zu Beginn der Auszahlungen im Rentenalter (tatsächlich zur Verfügung steht. Diese so genannte Bruttobeitragsgarantie ist Pflicht. Sie ent-spricht praktisch einer 0-Prozent-Verzinsung. Anbieter können das Geld also nicht verspekulieren. Sowohl die eingezahlten Beiträge bis zur Fördergrenze als auch die Zulagen sind zum Ende der Laufzeit garantiert.
Zusätzlich gibt's bei Riester-Verträgen den Schutz des Vermögens bei Lang-zeitarbeitslosigkeit. Das heißt: Das Ersparte zählt bei späterer Bedürftigkeit und Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zum Schonvermö-gen, muss also nicht aufgezehrt werden, ehe es die staatliche Hilfe gibt. Ab Beginn des Rentenalters endet dieser Schutz vor dem Zugriff des Staates je-doch. Wer dann auf Sozialhilfe für Rentner, die so genannte Grundsicherung, angewiesen ist, dessen Riester-Rente wird ebenso wie alle anderen Vermö-gensanlagen darauf angerechnet. Im Zweifel wird die angesparte Riester-Rente, die mit bis zu 90 Prozent Staats-Hilfe aufgebaut wird, dann wieder „weggenommen“.

WAS PASSIERT, WENN DER ANBIETER PLEITE IST?

Bei Insolvenz des Versicherers, der Bank oder Fondsgesellschaft greifen unterschiedliche Einlagen-Sicherungssysteme. Unterm Strich ist das Geld in Riester-Anlagen sehr sicher. Bei Lebensversicherern tritt der gesetzliche Sicherungsfonds ein (siehe Abschnitt „Wie sicher ist die Basisrente?“), bei Bankinsolvenz die Einlagensicherung der jeweiligen Bankengruppe. Investmentfonds gelten als Sondervermögen, werden also bei Pleite der Fondsgesellschaft nicht in die Insolvenzmasse einbezogen. Somit sind Fonds sehr sicher.

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