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Grundlagen der Basis(Rürup)rente
Grundlagen der Basisrente
Die Basisrente ist vor allem ein Lockruf für Steuersparer. Dem sind seit der Geburt dieser noch jungen Vorsorgeform im Jahr 2005 rund eine Million An-leger gefolgt. Als Gründe gelten vor allem die verbesserte Regelung zum Pfändungsschutz und die steuerliche Attraktivität. Die Basisrente, auch Rü-rup-Rente nach ihrem Erfinder, dem Ökonomen Prof. Bert Rürup genannt, ist eine spezielle Ausprägung der herkömmlichen privaten Rentenversicherung, die jedoch auch von Banken und Fondsgesellschaften nachgebildet werden darf. Nachbilden heißt: Es muss sichergestellt werden, dass die Rente lebens-lang fließt. Banken und Fondsgesellschaften zahlen traditionell nur solange, bis das Guthaben aufgebraucht ist, haben für die Basisrente jedoch nachge-bessert.
Grundzüge der Förderung
Wie die Riester-Rentenversicherung ist die Basisrente nicht vererblich, nicht auf Dritte übertragbar. Anders als die Riester-Rente wird sie zu 100 Prozent nur als Rente ausgezahlt – eine größere Auszahlung zu Rentenbeginn ist ver-boten! Tendenziell können Einzahlungen bis zu 20.000 Euro pro Jahr aus un-versteuertem Einkommen genutzt werden (2010: bis 14.000 Euro) – siehe Ta-belle.
ABZUGSFÄHIGE BEITRÄGE FÜR DIE BASISRENTE
| Jahr | Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen (% des Jahresbeitrages) | Höchstbeitrag pro Jahr (Euro) |
| 2009 | 68 | 13.600 |
| 2010 | 70 | 14.000 |
| 2011 | 72 | 14.400 |
| 2012 | 74 | 14.800 |
| 2013 | 76 | 15.200 |
| 2014 | 78 | 15.600 |
| 2015 | 80 | 16.000 |
| 2016 | 82 | 16.400 |
| 2017 | 84 | 16.800 |
| 2018 | 86 | 17.200 |
| 2019 | 88 | 17.600 |
| 2020 | 90 | 18.000 |
| 2021 | 92 | 18.400 |
| 2022 | 94 | >19.200 |
| 2024 | 98 | 19.600 |
| ab 2025 | 100 | 20.000 |
Wermutstropfen: Von diesen genannten Beiträgen müssen jedoch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung samt Arbeitgeberanteil abgezogen werden. Nur der Rest ist steuerlich abzugsfähig. Für Unternehmer gibt es zusätzliche Einschränkungen (siehe Abschnitt „Besonderheiten bei Selbstständigen“). Dennoch: Bei 30 Prozent Steuersatz muss der Anleger tatsächlich nur rund zwei Drittel aufwenden. Die Steuerbegünstigung des Beitrages steigt dabei schneller als die Steuerpflicht der Rente. Die Einzahlung spart unmittelbar Lohnsteuer – 2010 sind es 70 Prozent – pro Jahr steigend auf 100 Prozent im Jahr 2025.
Die später ausgezahlte Basisrente ist tendenziell voll zu versteuern – nach identischen Regeln wie die gesetzliche Altersrente. Auch hier gibt es Über-gangsfristen: Bei Rentenbeginn 2010 sind lebenslang nur 60 Prozent zu ver-steuern, bei Rentenbeginn ab 2040 dann 100 Prozent – stets mit dem indivi-duellen Steuersatz.
SO WIRD DIE BASISRENTE KONKRET BESTEUERT
Ein Mann (derzeit 54) geht zum 1. Januar 2020 in den Ruhestand. Damit konform beginnt auch die Auszahlung seiner 2005 abgeschlossenen Basisrente. Der Versicherer stellt ihm eine jährliche Basisrente von 3.600 Euro (= 300 Euro pro Monat) in Aussicht. Geht diese Prognose auf, erfolgt die Besteuerung wie folgt: Von den 3.600 Euro werden als Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2020 genau 80 Prozent zugrunde gelegt (= 2.880 Euro). Diese Summe ist mit dem dann gültigen individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern. Bei 25 Prozent Steuersatz wären dies 720 Euro pro Jahr.
Wer wird gefördert?
Im Prinzip kann jeder Steuerpflichtige gefördert werden, der für sein Alter vorsorgen will, insbesondere Berufstätige. Je höher das Einkommen, desto größer die steuerliche Förderung. Reizvoll ist die Basisrente für eine unter-schätzte Zielgruppe – leitende Angestellte kurz vor dem Ruhestand. Denn für sie ist der Besteuerungsanteil der Rente dauerhaft niedriger als der abzugsfä-hige Prozentsatz bei den Beitragszahlungen. Wer zum Beispiel 2010 in den Ruhestand geht, zahlt vom Renteneintrittsjahr an bis zum Lebensende auf 60 Prozent seiner Rentenbezüge Steuern. Die Einzahlungen bis 20.000 Euro 2009 sind jedoch zu 68 Prozent steuerfrei. Das sind ein Differenzgeschäft mit den Steuersätzen und damit ein wunderbares Steuersparmodell – was der Ge-setzgeber bei anderen Produkten stets zu unterbinden versucht.
Ideal ist die Vorsorge mit einer Basisrente generell für Spitzenverdiener, die im lastenfreien Eigenheim wohnen, für den Ruhestand aber noch nicht ausrei-chend vorgesorgt haben. Hier entfaltet die Basisrente großen Reiz, weil die Absetzbarkeit der Beiträge ein solides Steuersparmodell ist.
SO BEHALTEN SIE DIE KOSTEN BEI DER BASISRENTE IM GRIFF
Die Abschlusskosten liegen bei 4 bis 5 Prozent der Beitragssumme. Wer die Angebote von der Kölner Pensionskasse, Europa oder Hannoversche ins Visier nimmt, kann einen Großteil dieser Aufwendungen sparen.
Wer die Kosten im Auge behält, wird an diesem Vertrag also durchaus Freude haben – falls er zur passenden Zielgruppe gehört.
Nicht geeignet ist die Basisrente dagegen für junge Leute, die noch nicht wis-sen, wohin die Reise im Leben führen wird. Unpassend ist sie auch für Leute, die noch Kredite zu tilgen haben. Die jungen Anleger sollten sich nicht zu früh binden, und die älteren Semester sollten der Rückzahlung ihrer Schulden Priorität einräumen.
Nachteile der Basisrente
In der Rentenphase muss der Anleger nach heutigem Recht keinen SV-Beitrag zahlen. Ob das bis in alle Ewigkeit so bleibt, ist fraglich. Die Basisrente hat noch weitere Nachteile:
• sie ist nicht vererblich, nicht auf Dritte übertragbar, nicht beleihbar und kann nicht veräußert werden;
• sie darf im Gegensatz zur Riester-Rente nur als Rente ausgezahlt werden;
• Auszahlungen dürfen frühestens zum 60. Geburtstag beginnen;
• sie bietet im Gegensatz zur Riester-Rente nicht automatisch eine Garantie für den Kapitalerhalt bei Rentenbeginn;
• für Unternehmer gilt nur eingeschränkter Pfändungsschutz bei Insolvenz – etwa in Höhe des Sozialhilfesatzes.
Welche Anlageformen werden gefördert?
Seit dem Start 2005 konnten vor allem die Lebensversicherer punkten, die spezielle Basis-Rentenversicherungen auf den Markt gebracht haben. Dies sind ganz gewöhnliche Rentenversicherungen, die lediglich steuerlich anders behandelt werden als die klassische Privatrente. Basis-Rentenversicherungen gibt es in zwei Formen:
• Klassische Basisrente: Kapitalanlage nach Art der Lebensversicherung in überwiegend sehr sicheren Anlageformen, mit garantierter Mindestverzinsung von 2,25 Prozent und jährlicher Überschussbeteiligung der Kunden am Gewinn (90 Prozent des Kapitalertrages gehen an Kunden).
• Fondsgebundene Basisrente: Kapitalanlage überwiegend oder ausschließlich in Investmentfonds und damit höheren Chancen und Risiken bei der Kapitalanlage. Keine garantierte Mindestverzinsung und keine Überschussbeteiligung der Kunden am Gewinn des Versicherers. Allenfalls eine schwache Rentengarantie, etwa: Es werden 30 Euro pro 10.000 Euro Fondsguthaben versprochen.
Als dritte Spielart kommt neben der Basisrente gegen laufenden Beitrag auch noch eine sofort beginnende Basisrente in Betracht, in die der gesamte Beitrag auf einen Schlag eingezahlt wird und bei der im Gegenzug dann auch die Auszahlungen beginnen, etwa ab 65. Geburtstag.
Auch Banken, Fondsgesellschaften, Finanzdienstleistungsinstitute sowie be-triebliche Pensionsfonds und Pensionskassen dürfen seit 2007 Basisrenten an-bieten (§ 10 Abs. 2d EStG 2007). Praktisch gibt es bislang nur wenige Ange-bote. Grund: Gegenüber den Versicherern fällt es der Konkurrenz schwer, ein Auszahlungsmodell hinzubekommen, das in Form einer lebenslangen Leib-rente an der gesetzlichen Rente angelehnt sein muss. Banken und Fondsspar-pläne kennen gewöhnlich nur den Kapitalerhalt (bei geringer Rente) oder vollständigen Kapitalverzehr nach bestimmter Zeit (hohe Rente).
Nur wenn alle Anforderungen an das Produkt erfüllt sind, gibt es ein staatli-ches Zertifikat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-Fin) für die Basisrente. Die Zertifizierung kann im Internet nachgeprüft wer-den: (http://www.bafin.de/cln_152/SharedDocs/Downloads/DE/Unternehmen/AllgemeinePflich-ten/Zertifizierungsstelle/liste__zertifiziertestellen,templateId=raw,property=publicationFile.xls/liste_zertifiziertestellen.xls).
WAS DIE ZERTIFIZIERUNG VON BASISRENTEN BEDEUTET
Die Zertifizierung ist jedoch kein staatliches Gütesiegel. Ein Vertrag mit Zertifizierungsnummer garantiert also nicht, dass der Anbieter die Leistungen in der versprochenen Höhe auch tatsächlich erbringen kann. Ob das Angebot lohnt, muss der Anleger vorher selber durch Vergleich mehrerer Anbieter oder durch Beratung von Experten herausbekommen.
Ohne Zertifikat sind die Beiträge ab 2010 nicht mehr als Sonderausgaben ab-setzbar. Das Zertifikat Es ist für das Finanzamt der notwendige Hinweis, dass der Vertrag den steuerrechtlichen Anforderungen genügt.
Anlageformen im Vergleich
Bei Basisrenten der Versicherer gilt: Wer den geförderten Beitrag maximal ausschöpft, kann zwischen 4,0 und 4,7 Prozent Beitragsrendite nach Steuern schaffen. Allerdings gibt es deutliche Leistungsunterschiede. Die besten Basis-Versicherungsrenten boten im September 2010 die Kölner Pensionskasse, Europa, Hannoversche Leben, Cosmos Direkt und in der FondsrentenBasis die LV1871 und DWS. Frauen erhalten wegen ihrer statistisch größeren Le-benserwartung als Männer und damit tendenziell längerer Rentenzahlung rund 10 Prozent weniger Leistung. Bei schwachen Anbietern muss man bis zu ein Drittel weniger Leistung in Kauf nehmen.
Solche Renditen sind mit anderen sicheren Anlageformen kaum zu erzielen. Es kommt jedoch auf die persönliche Situation an. Denn die Rendite kommt nur bei hoher Lebensdauer ab 85 Jahre zustande. Wer früher stirbt, schneidet deutlich schlechter ab. Nach Ablauf einer möglichen Rentenweiterzahlung für die Erben (oft wird vertraglich die Option von fünf Jahren gewählt) darf der Versicherer das Geld behalten und für seine anderen Kunden einsetzen.
Die Versicherer bieten auch fondsgebundene Basis-Rentenversicherungen an, die naturgemäß riskanter sind, da der Beitrag in Investmentfonds statt in Festverzinsliche fließt. Zudem trägt der Kunde das Anlagerisiko, nicht der Versicherer. Dreh- und Angelpunkt für die künftige Leistung ist der Rentengarantiefaktor, mit dem der Versicherer bei Vertragsabschluss angibt, wie viel Rente aus je 10.000 Euro Fondsguthaben zu Rentenbeginn fließen wird. Tatsächlich wird die Rentenhöhe aber überall erst zu Rentenbeginn garantiert. Die besten Angebote kommen im Sommer 2010 von Europa, Cosmos und Swiss Life. Sie eignen sich jedoch nur für risikobewusste Anleger, die ansonsten über nahezu ausreichende Absicherung verfügen.
Besonderheiten bei Selbstständigen
Für Selbstständige ist die Basisrente ideal, wenn sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen und somit ihre Altersvorsorge indivi-duell zusammenstellen können. Sie ist einfach, sicher und solide, und die Ein-schränkung, dass das einbezahlte Kapital nur in Form von Renten zurück-kommt, kann in vielen Fällen auch ein Segen sein. Das gilt vor allem für Selbstständige, die nicht oder nur wenig in Versorgungswerke einzahlen. Hier erfüllt die Basisrente, wie der Name andeutet, die Funktion der Grundrente.
Selbstständige können die steuerlichen Höchstbeiträge allerdings nicht voll ausschöpfen, da vorher fiktiv Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen werden, die auf den Gewinn zu zahlen gewesen wären – zum vol-len Beitragssatz. Nur der Rest ist steuerlich abzugsfähig (siehe Abschnitt „Grundzüge der Förderung“). Die Kürzung erfolgt selbst dann, wenn die Al-tersversorgung komplett durch eigene Beiträge des Unternehmers finanziert wurde, etwa bei GmbH-Geschäftsführern. Damit verringert der Gesetzgeber seit 2008 den Sonderausgaben-Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung erheblich – nicht selten um 50 Prozent.
Für Unternehmer gibt es zudem Einschränkungen bei Insolvenz: Der Pfän-dungsschutz bei der Basisrente erstreckt sich nur auf eine pfändungsfreie Kleinrente in Höhe des Sozialhilfesatzes und ist damit weitgehend eine Mo-gelpackung.
BASISRENTE UND FIRMENSCHULDEN
Zum bösen Erwachen kann es in der Auszahlungsphase kommen, wenn Unternehmer Schulden drücken. Die Basisrente ist – zusam-mengerechnet mit anderen betrieblichen, privaten und gesetzlichen Renten – nur im Rahmen des pfändungsfreien Existenzminimums bei Insolvenz und Pfändung geschützt – wie Arbeitseinkommen.
Wie sicher ist die Basisrente?
Seit Mitte 2006 gibt es für die Kunden deutscher Lebensversicherer einen ge-setzlich geregelten Insolvenzschutz für den Fall der Zahlungsunfähigkeit: Die als Selbsthilfeeinrichtung gegründete Protektor AG hat die offizielle Funktion eines Sicherungsfonds. Dadurch sind auch alle Versicherer-Basisrenten sicher.
Für die deutschen Kunden angelsächsischer Lebensversicherer greifen diese Sicherungsmechanismen im Falle einer Insolvenz nicht. Doch auch Kunden deutscher Lebensversicherer müssten leichte Einbußen im Insolvenzfall fürchten: Protektor dürften im Notfall die Ansprüche der Versicherten pauschal um fünf Prozent kürzten, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dies für geboten hält – etwa, weil gleich mehrere große Versicherer pleite gehen.
Der Sicherungsfonds dient dem Schutz der Ansprüche der Kunden, aber auch der direkt oder indirekt Begünstigten aus den Verträgen, also der versicherten Personen (zum Beispiel Kinder) und der Bezugsberechtigten (zum Beispiel Lebenspartner).
WAS BEI SCHIEFLAGE EINES VERSICHERERS PASSIERT
Bei drohender Insolvenz eines Versicherers würde die Aufsichtsbe-hörde BaFin den Sicherungsfall feststellen und anordnen, dass die Bestände auf den Sicherungsfonds übertragen und somit die Verträge prinzipiell unverändert fortgesetzt werden. Die Leistungen werden in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen für vergangene Jahre. Im Laufe der Zeit versucht Protektor, die Bestände an andere Versicherer weiter zu verkaufen.
Das volle Vermögen des Sicherungsfonds von 680 Millionen Euro soll Ende 2010 erreicht sein. Durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Lebensversi-cherer stehen theoretisch sechs Milliarden Euro zur Verfügung, um Ansprüche von Kunden im Fall einer Insolvenz befriedigen zu können. Zwangs-Mitglieder sind die deutschen Lebensversicherer, freiwillige Mitglieder alle Pensionskassen deutscher Lebensversicherer. Eine vorzeitige oder gar soforti-ge Auszahlung ist im Insolvenzfall nicht vorgesehen. Der Vertrag würde bis zum geplanten Ablauf fortgeführt.
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